Lehrgangs-Beschreibung:
Der Lehrgang erfolgt nach FwDV 7 u. FwDV 2 und richtet sich an Feuerwehr-Angehörige, die als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden sollen.
Bitte beachten Sie die folgenden Teilnahmebedingungen, die von jedem Teilnehmer bei Beginn des AT-Lehrgangs erfüllt sein müssen:
Staatl. Anerkannte Atemschutz-Ausbildungsstätte
Vorausgesetzte Ausbildung:
- Feuerwehr-Grundausbildung (Truppmann)
- Sprechfunker
-
Bestätigung durch eine Untersuchung nach G 26.3 (bitte rechtzeitig Untersuchungs-Termin planen)
- Einsatzkräfte mit Bart o. Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das tragen und damit auch für die Ausbildung von Atemschutzgeräten ungeeignet.
- Piercing-Schmuck kann hier ebenfalls ein Problem darstellen und muss im Einzelfall bewertet werden.
- Brillenträger brauchen evtl. eine Maskenbrille. Für Fragen steht die ZAW zur Verfügung.
- Alter: Vollendetes 18. Lebensjahr (zwingend!) bereits bei Lehrgangsbeginn.
- Ausrüstung: Der Lehrgangsteilnehmer braucht umfangreiche Ausrüstung. Die Aufstellung wird mit der Lehrgangsunterlagen versandt.
Anmeldung:
Lehrgangsstärke: Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 12 Teilnehmer, die
Höchstzahl liegt bei 20. Teilweise sind Lehrgänge zusammengefasst.
die 3-G-Regeln
Bitte beachten Sie: Ausnahmen sind nicht möglich!
Weitere Informationen zur Anmeldung, Inhalten und Abläufen der Atemschutzlehrgänge (PDF-Download) finden sie im Bereich Downloads